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Funkstation SE-302
Grosse Kurzwellen - Funkstation G1,5K / B-Station
Standard Telephon und Radio AG, Zürich

C. Lorenz AG, Logo
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überarbeitet am 22.12.2011

Die Grosse Kurzwellen - Funkstation G1,5K resp. B-Station war die zweite Kurzwellen- Grossstation, welche bei der Schweizer Armee zum Einsatz kam.
Die amplitudenmodulierte Kurzwellenstation mit 1,5 kW Ausgangsleistung wurde um 1935 von der C. Lorenz AG in Berlin - Tempelhof entwickelt und 1937 - 1943 von der Standard Telephon & Radio AG in Zürich gebaut.

Kurzwellen - Funkstation mit Sender & Empfänger,

Sender (C.Lorenz / STR): 1090 - 6700 kHz
Empfänger E-622 (Lorenz EO 509/I): Geradeaus - Empfänger
Empfänger E-601 (Zellweger E41): Superhet
Empfänger E-627 (Autophon E627): Superhet

CW (A1), Telegraphie tönend (A2), Telephonie (A3), Hellschreiben

pout A1 1500 W Oberstrich / 500 W Mittelstrich

 

 

 

Zweiachsanhänger als Stationswagen, Einachsanhänger mit Drehstrom - Generator (380 V, 50 Hz, 15 kVA) zum Betrieb mit Benzinmotor 22 PS

Die Grosse Kurzwellen - Funkstation G1,5K wurde von der C. Lorenz AG, Berlin, um 1933/34 entwickelt und 1935/37 von der Standard Telephon & Radio AG in Zürich gefertigt, insgesamt wurden 34 Stück beschafft und bei den Übermittlungstruppen als G1,5K und den Fliegertruppen als sogenannte „B Station“ übergeben.

Der dreistufige von K.L.Vrany in Berlin entwickelte Lorenz - Sender ist in vier Teilbereichen mittels Drehkondensatoren durchstimmbar, alle Kreise laufen im Gleichlauf; die Antennenabstimmung erfolgt mittels Schleifdraht - Variometern.
Im Sender arbeitet im Steuerkreis eine Röhre RS337, im Mittelkreis zwei RS377, im Leistungskreis zwei RS329g, im Modulations- und Tastteil zwei RS382 und drei Gleichrichterröhren RGN2504, im (Mikrophon-)Verstärkerteil zwei RS282 und drei Stück RE084k.
Der Sender deckt die Bereiche 1090-1930 / 1930-3430 / 3430-4830 und 4830 - 6700 kHz ab, die Skalengenauigkeit beträgt 1 %o, ein Leuchtquarz erlaubt die Eichung auf 3000 kHz.
Sender SE-302 / G1,5K


Sender SE-302 / G1,5K
Die Station erreicht eine Ausgangleistung von 1500 W in Telegraphie tonlos (A1) und 500 Watt in Telegraphie tönend und Telephonie.

Als Empfänger kam zunächst in den ersten 14 Stationen der Zweikreis - Geradeaus - Allwellenempfänger EO509/I der C.Lorenz AG zum Einsatz, der mit Batterien betrieben wird, zum Einsatz. Wegen ungenügender Empfindlichkeit vor allem in der etwas difficileren Betriebsart Hellschreiben wurde in den Stationen ab No. 15 der Allwellenempfänger "Uster" / E41 eingesetzt.

In der Dokumentation "Funkstationen der Armee" wird erwähnt, dass die Stationen 1-6 und die "B-Stationen" dann mit jeweils zwei Autophon Allwellenempfängern E44 ausgerüstet waren, und die Stationen 15-28 sowie 32-34 jeweils mit zwei Allwellenempfängern "Uster" / E41.
1956 wurde die Station G1,5K aufgerüstet, mit dem neuen Stationsempfänger Autophon E-627 und dem Telecrypto 53 / ETK war automatisierter verschlüsselter Fernschreibbetrieb möglich. Die Übermittlung litt oftmals unter Synchronisationsstörung, welche die Entschlüsselung aus dem Takt brachte, auch der Ersatz des Stationsempfängers durch den Siemens E-311 / E-645 verbesserte die Situation nicht wesentlich, erst mit Einführung des Krypto-Funkfernschreibers 58 mit der automatischen Synchronisierung vereinfachte sich der automatische Schlüsselbetrieb erheblich.
Autophon E-627 Siemens E-311 / E-645

Die Stromversorgung erfolgt durch einen im Maschinenwagen (2200 kg) untergebrachten Viertakt - Benzinmotor Phaenomen mit einem 15 kVA Drehstromgenerator.

Die G1,5K / SE-302 blieb jahrzehntelang im Dienst und wurde nach diversen Aufrüstungen erst 1970 ausser Dienst gestellt und durch die Funkfernschreibstation SE-415 abgelöst. Bei den Fliegernachrichtentruppen wurde die B-Station nach Verlegung des Flugfunks ins VHF-Band bereits 1946 ausser Dienst gestellt.

weitere Lektüre:
d: Dokumentation Funkstationen der Armee
d: Das Fernmeldematerial der Schweizerischen Armee seit 1975, R.J.Ritter, Folge 1
d: SE-302 / G1,5K / B-Station auf der website www.hamfu.ch der IgUem
d: Die grosse 1,5 kW - Funkstation, Regl T 179d

© 22.12.2011 Martin Bösch